Schiedsamt

Das Schiedsamt wird für die Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf
ausgeübt von:

Klaus-Peter Sauerbier
Geisaer Tor 31 in Rasdorf
Tel. 06651 1488

Stellvertreterin ist:
Bettina Rieger
Rinnweg 18 in Rasdorf
Tel. 06651 1227

Ursprung allen Rechts ist der Streit. Dort, wo sich Menschen begegnen und zusammenleben, sind Meinungsverschiedenheiten und Interessensgegensätze zwangsläufig. Schon seit alter Zeit kommt es deshalb zwischen Nachbarn zu Beleidigungen, übler Nachrede oder Handgreiflichkeiten, die damals zunächst im Rahmen der Selbsthilfe wie Fehden oder Faustrecht ausgetragen wurden. Im Jahr 1879 wurde durch einen Erlass die Zuständigkeit der Schiedsleute und der Verfahrensablauf geregelt. Das erfolgreiche System der vorgerichtlichen Streitschlichtung ist bis auf den heutigen Tag erhalten – so gibt es zurzeit in Deutschland ca. 10.000 Schiedspersonen, die diese Aufgabe ehrenamtlich übernommen haben. Sie werden von der Gemeindevertretung auf 5 Jahre gewählt und durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes, der auch die fachliche und dienstliche Aufsicht hat, vereidigt.

 

Die Aufgabe der Schiedsleute ist es, eine gütliche Einigung der Parteien zu erreichen. Hier gibt es keine Sieger und Besiegten, sondern beide Seiten werden unter gegenseitigem Nachgeben zu einem Vergleich bewogen. Dieser Vergleich ist ein vollstreckbarer Titel, die darin übernommenen vermögensrechtlichen Verpflichtungen können wie aus einem Urteil 30 Jahre vollstreckt werden.
Die Schiedsperson arbeitet unparteiisch, sachlich und ist nicht Erfüllungsgehilfe des Antragstellers, sonder handelt im Sinne beider Parteien.
Schiedspersonen sind zuständig z. B. in Privatklagesachen bei Beleidigungen, Hausfriedensbruch, übler Nachrede, Verletzungen des Briefgeheimnisses oder Körperverletzung. Hier kann die Privatperson Klage bei Gericht nur dann erheben, wenn sie vorher vor dem Schiedsamt die Sühne erfolglos versucht hat. In vermögensrechtlichen Streitigkeiten des Zivilrechts und in Nachbarschaftsstreitigkeiten müssen seit kurzem bis zu einem Geldwert bis 750,00 € zunächst alle Streitigkeiten vor der Schiedsperson verhandelt werden, ehe Klage bei Gericht sind mit solchen Auseinandersetzungen hoffnungslos überlastet, die hohe Einrichtungsquote von über 56 spricht für sich und das Schiedsverfahren ist vergleichsweise kostengünstig. So beträgt die Gebühr für einen Vergleich 21,00 €, dazu kommen Auslagen für Porto, Telefon oder Schreibgebühren. Auf jeden Fall sparen die Kontrahenten Geld, Zeit und Nerven und können sich nach einem Vergleich auch später noch in die Augen sehen.

Standesamt Hessisches Kegelspiel

Die Standesamtsbezirke Rasdorf und Hünfeld arbeiten seit 01.01.2009 zusammen in einem gemeinsamen Standesamtsbezirk.
Der neue Standesamtbezirk „Hessisches Kegelspiel“ hat seinen Sitz in Hünfeld.

Die Trauungszeremonie kann auf Wunsch von der Standesbeamtin Annette Kümpel in Rasdorf vollzogen werden.

Kontaktdaten:
Standesamt „Hessisches Kegelspiel“
Konrad-Adenauer-Platz 1
36088 Hünfeld
Telefon 06652 180-132
Telefax 06652 180-181
email standesamt@huenfeld.de

Öffnungszeiten:
Täglich 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr

Unter dem Link Standesamt Hessisches Kegelspiel  besteht die Möglichkeit, verschiedene Personenstandsurkunden online zu beantragen.

 
Standesamt Annette Kümpel

Ortsgericht

Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen.

Folgende Dienstleistungen gehören zu den Aufgaben der Ortsgerichte:

Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien
Zum Beispiel Löschungsbewilligungen für die Aufhebung einer Hypothek oder Grundschuld oder die Beglaubigung von Zeugnissen.

Aufstellung von Nachlassinventaren und Durchführung von Nachlasssicherungen
Nicht selten müssen Ortsgerichte Nachlässe sichern und Wohnungen versiegeln, wenn die Gefahr besteht, dass ein „Möchtegernerbe“ die Wohnung ausräumt. Sind keine Angehörigen vorhanden, so stellt das Ortsgericht Wertsachen sicher, bringt Tiere beim Nachbarn oder im Tierheim unter und wirkt schließlich bei der Auflösung des Hausstandes mit.

Das Ortsgericht führt Schätzungen durch
Eine vielgenutzte Dienstleistung der Ortsgerichte besteht darin, den Wert bebauter und unbebauter Grundstücke zu schätzen. Die Ortsgerichte schätzen auch den Wert beweglicher Sachen und den von Früchten, die vom Boden noch nicht getrennt sind. In diesen Fällen ermitteln die Ortsgerichte die Höhe eingetretener Schäden.

 

Ortsgerichtsvorsteher für die Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf ist
Thomas Geistlinger

Dem Ortsgericht Rasdorf gehören als Schöffen an:

  • Markus Weller aus Rasdorf als stlv. Ortsgerichtsvorsteher
  • Berthold Isert aus Setzelbach
  • Volker Walk aus Grüsselbach
  • Reiner Wiegand aus Rasdorf

Zur Vereinbarung von Terminen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.
Tel. 06651 96010 oder E-Mail info@rasdorf.de

Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen.

Folgende Dienstleistungen gehören zu den Aufgaben der Ortsgerichte:

Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien
Zum Beispiel Löschungsbewilligungen für die Aufhebung einer Hypothek oder Grundschuld oder die Beglaubigung von Zeugnissen.

Aufstellung von Nachlassinventaren und Durchführung von Nachlasssicherungen
Nicht selten müssen Ortsgerichte Nachlässe sichern und Wohnungen versiegeln, wenn die Gefahr besteht, dass ein „Möchtegernerbe“ die Wohnung ausräumt. Sind keine Angehörigen vorhanden, so stellt das Ortsgericht Wertsachen sicher, bringt Tiere beim Nachbarn oder im Tierheim unter und wirkt schließlich bei der Auflösung des Hausstandes mit.

Das Ortsgericht führt Schätzungen durch
Eine vielgenutzte Dienstleistung der Ortsgerichte besteht darin, den Wert bebauter und unbebauter Grundstücke zu schätzen. Die Ortsgerichte schätzen auch den Wert beweglicher Sachen und den von Früchten, die vom Boden noch nicht getrennt sind. In diesen Fällen ermitteln die Ortsgerichte die Höhe eingetretener Schäden.

 

Ortsgerichtsvorsteher für die Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf ist
Thomas Geistlinger

Dem Ortsgericht Rasdorf gehören als Schöffen an:

  • Markus Weller aus Rasdorf als stlv. Ortsgerichtsvorsteher
  • Berthold Isert aus Setzelbach
  • Volker Walk aus Grüsselbach
  • Reiner Wiegand aus Rasdorf

Zur Vereinbarung von Terminen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.
Tel. 06651 96010 oder E-Mail info@rasdorf.de

Nach oben scrollen