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Gewerbeanmeldung

Die Gründung eines Unternehmens stellt einen komplexen Vorgang dar. Ein Aspekt dabei ist die formale, verwaltungsmäßige Unternehmensgründung.

Zu dieser gehören:

  • Die gewerberechtliche Gewerbeanmeldung (bei der Ansiedlungskommune)
  • Die Beantragung einer Steuernummer (beim zuständigen Finanzamt)
  • Ggf. die Beantragung der Eintragung in das Handelsregister (beim zuständigen Amtsgericht)
  • Ggf. die Eintragung in die Handwerksrolle (bei der zuständigen Handwerkskammer)

Auch online möglich

Wenn Sie den Behördengang zur Gewerbeanmeldung ganz vermeiden wollen, bietet Ihnen der sogenannte „Einheitliche Ansprechpartner Hessen“ (EAH) die Möglichkeit der Online-Anmeldung über das Themenportal http://www.eah.hessen.de. Natürlich können Sie auch weiterhin  Ihre ausgefüllte Gewerbeanmeldung  wie üblich in der Gemeindeverwaltung abgeben.

Der „Einheitliche Ansprechpartner Hessen“ (EAH) ist die zentrale Servicestelle für Selbständige, Unternehmer und Freiberufler, die sich in Hessen niederlassen oder ihr Geschäft verändern wollen.

Zur Antragstellung bietet Ihnen der EAH ein völlig neues elektronisches Verfahren an. Er unterstützt Sie beim Ausfüllen der Formulare und bei der Übermittlung von Dokumenten. Anschließend koordiniert er das weitere Verfahren, indem er alle zuständigen Stellen (z. B. die Gemeinde, die Kammer) elektronisch beteiligt. Deren Antwort erhalten Sie abschließend elektronisch vom EAH – ohne dass Sie auch nur eine Behörde aufsuchen mussten!

Informationen für Firmengründer

In den beiden Ratgebern „Gründertipps – Hilfestellung und Gedanken für angehende Unternehmer“ sowie „Die optimale Messevorbereitung“  finden zukünftige junge Unternehmer zahlreiche Tipps und Tricks für einen erfolgreichen Unternehmens- und Karrierestart. Beide Dokumente finden Sie nachstehend.

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