Entfall der Anzeigenpflicht für vorübergehende Gaststättenbetriebe – Gesetzesänderung zum § 6 HGastG
Durch den Beschluss des ersten Bürokratieabbaugesetz entfällt im Hessischen Gaststättenrecht ab sofort die Anzeigenpflicht für vorübergehende Gaststättenbetriebe bei nicht-gewinnorientierten Organisationen und Vereinen. Das bedeutet: Bietet ein Verein im Rahmen eines Festes oder einer Veranstaltung vorübergehend Speisen oder Getränke an, ist hierfür keine gaststättenrechtliche Anzeige mehr erforderlich, sofern der Verein nicht-gewinnorientiert tätig ist. Bitte beachten Sie […]









