betreffend:
– Grundsteuer A und B
– Hundesteuer
– Müllgebühren
Die Grundsteuer A und B für Grundbesitz wird hiermit gemäß § 27 Absatz 3 Grund-steuergesetz vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert am 02.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) für das Kalenderjahr 2026 festgesetzt.
Gemäß der Haushaltsatzung 2026 der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf vom 28.11.2025 gelten die Grundsteuerhebesätze des Vorjahres unverändert weiter.
Die Hundesteuer der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf wird hiermit gemäß der aktuell gültigen Hundesteuersatzung in der Fassung vom 12.11.2021 für das Kalenderjahr 2026 festgesetzt. Die Steuersätze des Vorjahres gelten unverändert weiter.
Die Müllgebühren für das Kalenderjahr 2026 werden hiermit im Auftrag des Zweck-verbandes Abfallsammlung für den Landkreis Fulda, auf der Grundlage der aktuell gül-tigen Abfallsatzung in der Fassung vom 15.12.2015, einschließlich des 3. Nachtrages vom 25.11.2024 erhoben. Die festgesetzten Beträge des Vorjahres gelten unverändert weiter.
Die Grundsteuern und sonstigen Grundbesitzabgaben für das Kalenderjahr 2026 wer-den mit den in dem zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzten Vierteljahresbeiträgen jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2026 fällig. Für Steuerschuldner, die von der Möglichkeit der Einmalzahlung (§ 28 Grundsteuergesetz) Gebrauch gemacht ha-ben, werden diese Abgaben in einem Betrag am 01.07.2026 fällig.
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Festsetzung hat für die Steuerschuldner die gleiche Rechtswirkung, wie ein am Tag der Veröffentlichung bekanntgegebener, schriftlicher Bescheid.
Bei geänderten Bemessungsgrundlagen, Grundsteuerhebesätzen, Hundesteuersät-zen oder Müllgebühren erhalten die betreffenden Zahlungspflichtigen einen Bescheid, aus dem sich die Höhe und Fälligkeiten der neuen Zahlungsverpflichtungen ergeben.
Soweit vor dieser Bekanntmachung bereits Bescheide für das Kalenderjahr 2026 erteilt wurden, sind die in diesen Bescheiden festgesetzten Beträge zu entrichten.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäß § 6a Hessisches Kommunalabgabenge-setz (KAG).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Festsetzung der Grundsteuer A und B und Hundesteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch bei dem Gemeindevorstand der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf, Am Anger 32, 36169 Rasdorf, eingelegt werden.
Die Abfallgebühren werden im Auftrag des Zweckverbandes Abfallsammlung für den Landkreis Fulda erhoben. Widersprüche sind deshalb innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung über den Gemeindevorstand der Point-Al-pha-Gemeinde Rasdorf, Am Anger 32, 36169 Rasdorf, an den Zweckverband Abfall-sammlung für den Landkreis Fulda, Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9, 36037 Fulda, zu richten.
Rasdorf, 05.12.2025
Der Gemeindevorstand der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf
gez.
Jürgen Hahn
Bürgermeister