Aufgrund einer aktuell angestoßenen Onlinepetition mit dem Titel „Katzenleid beenden – Erlass Katzenschutzverordnung in der Gemeinde Rasdorf“ befassten sich im Anschluss an die Sitzung der Gemeindevertretung am 10.09.2026 die Mitglieder des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung intensiv mit der Fragestellung, ob für die Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf eine solche Katzenschutzverordnung in Frage kommt.
Dabei wurden folgende Fragen geklärt:
Worum geht es eigentlich in der Onlineaktion?
In der Petition werden der Bürgermeister und die Fraktionen der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf aufgefordert, eine Katzenschutzverordnung gem. § 13b TierschutzG zu erlassen. Damit soll eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle freilaufenden Katzen eingeführt werden. Begründet wird die Aktion mit einer anwachsenden Anzahl an freilebenden herrenlosen Streunerkatzen. Mit dieser Verordnung soll die Ausbreitung von Katzen und damit verbundenen Krankheiten etc. verhindert werden. Laut Begründung haben bereits 140 Kommunen in Hessen eine solche Verordnung erlassen und sie sei für die Gemeinde kostenneutral.
Zur Rechtslage:
Die hessische Landesregierung hat die Möglichkeit eine „Verordnung über den Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet/Gemeindegebiet“, sogenannte Katzenschutzverordnung, zu erlassen auf die Kommunen delegiert. Zur möglichst einheitlichen Behandlung jedoch eine Musterverordnung zur Verfügung gestellt. Im Landkreis Fulda hat bisher keine Kommune den Bedarf gesehen eine solche Verordnung zu erlassen.
Inhalt der Musterverordnung:
Ziel ist die unkontrollierte Vermehrung freilaufender und streunender Katzen zu verhindern und dadurch diese Katzen vor unnötigen Leiden und Schmerzen zu schützen.
Geregelt würde in einer solchen Verordnung, dass
- Im Grundsatz jeder fruchtbaren Katze kein unkontrollierter freier Ausgang gewährt werden darf.
- Ist dies nicht möglich, muss der Katzenhalter die Katze unfruchtbar machen lassen sowie diese fälschungssicher mit einem dauerhaft lesbaren Transponder kennzeichnen und registrieren lassen.
- Die Kosten dafür würde der Katzenhalter tragen.
- Ist eine freilaufende Katze nicht einem verantwortlichen Halter zuzuordnen trägt die Kosten für diese Maßnahmen die örtliche Gemeinde.
Da es sich um keine geringwertigen Eingriffe handelt, ist gem. der Handreichung für Kommunen zu § 13b TierSchG zunächst die Feststellung erforderlich, dass es sich nicht um Einzelfälle, sondern um eine hohe Anzahl freilaufender Katzen handelt, die aufgrund schlechter Versorgung etc. Schmerzen, Leiden oder Schäden ausgesetzt sind. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, ist weiterhin zu prüfen, ob nicht andere Maßnahmen ausreichen und durch eine Verminderung der Katzenzahl das Problem behoben werden kann.
Problembeschreibung für Rasdorf:
In der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf wird, ebenso wie in vielen benachbarten Kommunen, die Thematik der streunenden Katzen vereinzelt zum Gesprächsthema. Sehr schnell wurde im Rahmen der Besprechung deutlich, dass es sich für die Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf in der Regel um Einzelfälle handelt, die eine Häufung streunender Katzen hervorrufen. So wird oft aus gut gemeinter Tierliebe Futter ausgelegt, was andere Katzen anzieht und damit eine Katzenmehrung zur Folge hat. Auch gab es Einzelfälle von überzogener Katzenhaltung, bei denen das Veterinäramt Maßnahmen in eigener Zuständigkeit durchführte. Hierbei sind nicht einzelne „Freigänger“ das Problem, sondern die echten Streuner, die keinem Haushalt zuzuordnen sind. Eine echte Mehrung streunender Katzen im Gebiet der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf und damit eine Häufung von verelendeten, kranken und verstorbenen Katzen ist aktuell nicht feststellbar.
Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Gemeindevertreter und unter Berücksichtigung der Handreichung aktuell nicht geboten, eine Katzenschutzverordnung zu verabschieden, die mit nicht unerheblichen Kosten und Verpflichtungen für fast alle Katzenhalter verbunden wäre, ohne dass hierfür ein echter Grund vorhanden wäre. Auch sollte an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, dass die Kastration und Kennzeichnung aller streunenden Katzen, die höchstwahrscheinlich keinem Katzenhalter zuzuordnen sind, zu Lasten der Kommune und damit der Allgemeinheit erfolgen müssten.
Auch wenn Tierschutz einen sehr hohen Stellenwert bei den Vertretern der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf genießt, sehen diese aus den vorgenannten Gründen keinen Handlungsbedarf an einer verpflichtenden Regelung.
Eigenverantwortung ist gefragt!
Die Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf appelliert an Katzenbesitzer:
Überlegen Sie sich, die eigene Katze beim Tierarzt kastrieren und registrieren zu lassen. Damit verhindern sie, dass Ihre Katze ungewollt junge Katzen mit in den Haushalt bringt und sollte sie einmal weggelaufen sein und wieder aufgegriffen werden, besteht die Möglichkeit mit Auslesen des Chips die Katze dem Besitzer zuzuordnen.
Dazu appellieren wir auch an Katzenfreunde und Menschen, die es gut mit den Tieren meinen:
Füttern Sie fremde Katzen nicht an. Damit ziehen sie weitere fremde Katzen an und legen den Grundstein genau für die unkontrollierte Vermehrung und Katzenhäufung in ihrer Umgebung, die niemand möchte. Denn mittelfristig werden die Probleme der Streuner dadurch nicht verringert, sondern verschärft.