Einziehung der Wirtschaftswege Gemarkung Rasdorf, Flur 10, Flst. 89, Gemarkungsbezeichnung Im Semig, Gemarkung Grüsselbach, Flur 4, Flst. 48, Gemarkungsbezeichnung In der Standorf, Flur 6, Flst. 81, Gemarkungsbezeichnung Standorfswiesen und Flur 8, Flst. 54 und 56 Gemarkungsbezeichnung Hainberg
Die Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf beabsichtigt, im Wege einer Satzungsänderung des Rezesses von Rasdorf aus dem Jahre 1912, den Wirtschaftsweg Flur 10, Flurstück 89 (wie auf nebenstehendem Flurkartenauszug farbig dargestellt) einzuziehen und künftig der anliegenden landwirtschaftlichen Nutzfläche zuzuschlagen.
Weiterhin ist beabsichtigt, im Wege einer Satzungsänderung des Rezesses von Grüsselbach aus dem Jahre 1911, die Wirtschaftswege Gemarkung Grüsselbach Flur 4, Flst. 48, Flur 6, Flst. 81und Flur 8, Flst. 54 und 56 (wie auf nebenstehenden Flurkartenauszügen farbig dargestellt) einzuziehen und den anliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen zuzuschlagen.
Sollten Eigentümer der anliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen der o. g. Wirtschaftswege gegen die beabsichtigte Einziehung der Wegegrundstücke begründete Einwände erheben wollen, wird gebeten, diese Einwände mit entsprechender Begründung bis spätestens zum 10.05.2025 schriftlich oder mündlich an die Gemeindeverwaltung, Am Anger 32, zu richten.
Rasdorf, 11.04.2025
Der Gemeindevorstand
der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf
Jürgen Hahn
Bürgermeister Siegel
