Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Maßnahmenplanes für das Vogelschutzgebiet „Hessische Rhön“

Regierungspräsidium Kassel                                                          Kassel, 25. März 2025
Dezernat 24

 

Das rund 36.000 ha große Vogelschutzgebiet „Hessische Rhön“ (5425-401) ist eines der Natura-2000-Gebiete, die das Land Hessen durch Verordnung vom 16. Januar 2008 rechtlich gesichert hat.

Für diese Gebiete sind Maßnahmenpläne zu erstellen. In diesen werden die Maßnahmen dargestellt, die aus fachlicher Sicht zur Erhaltung der schützenswerten Vogelarten, bzw. zur Wiederherstellung der Lebensräume erforderlich und geeignet sind. Für die Zielvogelarten ist eine reich strukturierte Landschaft von besonderer Bedeutung. Der Maßnahmenplan soll vorrangig durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke umgesetzt werden.

Diese Planung wurde im Rahmen von acht Veranstaltungen („Runde Tische“) in den Kommunen vorgestellt. Die Darstellung erfolgte in Zusammenarbeit der Oberen Naturschutzbehörde mit dem beauftragten Planungsbüro, den Fachdiensten Natur und Landschaft und Biosphärenreservat sowie den Forstämtern Burghaun und Hofbieber.

Über den natureg-Viewer kann der Entwurf eingesehen werden. https://natureg.hessen.de/infomaterial/infomaterial_gebiet.php?GEBIETSNR=5425-401

Für weitere Auskünfte steht die Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Kassel, Frau Godt (Tel. 0561/106-4514) zur Verfügung.

Anregungen und Einwände können bis zum 23. Mai 2025 bei der Oberen Naturschutzbehörde vorgebracht werden.

Im Auftrag

Heike Godt

 

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