Wichtige Informationen für alle Grundstückseigentümer:
Die Gemeindevertretung hat am 25.09.2024 die neuen Hebesätze ab 2025 für die Grundsteuer A und Grundsteuer B beschlossen.
Satzungen – Point-Alpha Gemeinde Rasdorf
Bei der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke wurde ein neuer Hebesatz von 257 % (bisher 332 %) beschlossen. Der Steuersatz der Grundsteuer B für alle sonstigen Grundstücke beträgt ab 01.01.2025 167 % (bisher 365 %).
Die Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf setzt damit die Hebesatzempfehlungen des Landes Hessen um und gestaltet die Grundsteuerreform 2025 aufkommensneutral.
Mit der frühzeitigen Beschlussfassung im Rahmen einer Hebesatzsatzung besteht nunmehr für alle Eigentümer von Grundstücken in Rasdorf Klarheit hinsichtlich der Grundsteuerbelastung ab 2025.
Die von den Finanzämtern verschickten neuen Grundsteuermessbescheide weisen jeweils einen Grundsteuermessbetrag ab 2025 aus, auf welchen dann der neue Hebesatz zu beziehen ist.
Berechnungsbeispiel für das Jahr 2025:
So beträgt beispielsweise bei einem Objekt z.B. Einfamilienhaus der Grundsteuermessbetrag B zum 01.01.2025 100,00 €, die neue Grundsteuer berechnet sich hieraus wie folgt:
Grundsteuermessbetrag 100,00 € x 167 % Hebesatz (2025) = 167,00 € Jahressteuer (jeweils 41,75 € zu den Hebefälligkeiten 15.2/15.05/15.08/15.11).
Wir dürfen ausdrücklich darauf hinweisen, dass Fragen zur Ermittlung der Grundsteuermessbeträge ausschließlich von den örtlich zuständigen Finanzämtern beantwortet werden können. Der Gemeindeverwaltung liegen hierzu keinerlei Informationen vor. Widersprüche gegen den Grundsteuermessbescheid sind ebenfalls nur beim örtlich zuständigen Finanzamt Fulda zulässig.
Die Grundsteuerreform in Hessen | Ihr digitales Finanzamt Hessen