Bebauungsplan Nr. 17 “Am Kreppel” Ortsteil Rasdorf, Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf

Aufstellungsbeschluss (§ 2 (1) BauGB)

Gemäß § 2 (1) BauGB hat die Gemeindevertretung der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf in ihrer Sitzung am 22.04.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 “Am Kreppel“, Ortsteil
Rasdorf, Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf beschlossen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB)

Nachdem ein Vorentwurf der o. a. Bauleitplanung erarbeitet wurde, ermöglicht die Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf ihren Bürgern gem. § 3 (1) BauGB die Beteiligung an der Bauleitplanung. Es wird Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern und mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu erörtern.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 “Am Kreppel“ umfasst die Grundstücke Gemarkung Rasdorf Flur 14, Flurstück 171/2 teilweise und Flur 24, Flurstücke 6/1, 7/3, 7/7, 7/8, 7/10, 7/11, 7/13, 7/14, 7/15, 7/16, 7/17, 7/18, 7/21, 7/22, 7/23, 8/2, 8/3, 8/4, 40/2 sowie teilweise die Flurstücke 10/1, 10/2, 10/4, 10/9, 10/10, 37/2, 37/3, 37/4, 41, 43/1 und Flur 31 Flurstück 52/6. Der Geltungsbereich ist aus der anliegenden Abbildung ersichtlich.

 

Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 “Am Kreppel“

Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung auf der Homepage der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf, unter www.rasdorf.de vom 05.07.2024 bis 08.08.2024 einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Wenn ein Internetzugang nicht vorhanden ist, können die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf, Am Anger 32, 36169 Rasdorf vom 05.07.2024 bis 08.08.2024 während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden

Montag           8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

Dienstag         8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

Donnerstag     8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Freitag            8.00 – 12.00 Uhr

eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Oder direkt hier:

Etwaige Anregungen, Bedenken und Hinweise können während der Auslegungszeit beim Gemeindevorstand der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf vorgebracht werden. Anstelle von Niederschriften zum Bauleitplanverfahren wird die Möglichkeit eröffnet, per E-Mail Hinweise, Anregungen und Bedenken vorzutragen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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