Schutz der Europawahl vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation
Hybride Bedrohungen bezeichnen verschiedene Formen illegitimer Einflussnahme auf Staaten durch fremde Staaten. Dabei versuchen diese fremden Staaten, auch mittels nicht-staatlicher Akteure, durch den koordinierten Einsatz verschiedener Instrumente wie beispielsweise Desinformation und Cyberangriffe ihre Ziele gegen unsere Interessen und Werte durchzusetzen.
Warum muss die Europawahl geschützt werden?
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) zum zehnten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland wird am Sonntag, dem 9. Juni 2024 gewählt.
Wahlen sind das Kernstück der Demokratie und als solches besonders schützenswert. Insbesondere müssen Wahlen vor illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten geschützt werden.
Bestimmte, oftmals autokratische Staaten versuchen gezielt, hierzulande das Wahlverhalten zu beeinflussen sowie insgesamt die Legitimität unserer Wahlen in Zweifel zu ziehen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in demokratische Prozesse und Institutionen zu schwächen.
Wie schätzt die Bundesregierung die hybride Bedrohungslage im Vorfeld der Europawahl 2024 ein?
Im Kontext der Europawahl ist unter anderem mit einer Zunahme ausländischer Desinformation in Deutschland zu rechnen. Desinformation ist falsche oder irreführende Information, die gezielt verbreitet wird. Im Zuge ausländischer Manipulations- und Einflusskampagnen im Informationsraum könnten zum Beispiel über Fälschungen von Social Media Accounts und Internetseiten von Personen, Parteien, Medienunternehmen oder Behörden Falschinformationen verbreitet werden. Außerdem könnten mit Künstlicher Intelligenz manipulierte Bilder sowie Audio- und Video-Dateien (sogenannte Deepfakes) eingesetzt werden, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen.
Auch Cyberangriffe müssen einkalkuliert werden. Dazu gehören beispielsweise sogenannte Hack-and-Leak-Operationen, bei denen Daten und Informationen aus dem politischen Umfeld gestohlen und dann – teilweise manipuliert – veröffentlicht werden.
Was tut die Bundesregierung, um die Europawahl vor illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten zu schützen?
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) koordiniert den Schutz der Europawahl in Deutschland vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation. Im Rahmen der Task Force gegen Desinformation findet ein enger ressort- und behördenübergreifender Austausch statt. Dabei stimmt sich das BMI besonders intensiv mit den Sicherheitsbehörden, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Bundespresseamt (BPA) über die Bedrohungslage und die jeweiligen Maßnahmen zum Schutz der Europawahl in Deutschland ab. Die Behörden tauschen ihre jeweiligen Erkenntnisse aus und reagieren entsprechend. Auf diese Weise können potenzielle Einflussnahmeaktivitäten fremder Staaten auf die Europawahl konsequent erkannt und abgewehrt werden. Eine intensive Abstimmung erfolgt zudem mit dem Büro der Bundeswahlleiterin und der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB).
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt unter anderem Kandidierende und Parteien in Belangen der Informationssicherheit mit verschiedenen Informations-, Hilfs- und Beratungsangeboten. Die Bundeswahlleiterin und alle anderen Wahlorgane setzen mit Unterstützung des BSI vielfältige Maßnahmen um, um sichere Wahlen zu gewährleisten. Darüber hinaus gewährleisten verschiedene wahlrechtliche Sicherungsmechanismen eine ordnungsgemäße Wahl und schützen vor Manipulationen.
Besonders wichtig sind der Bundesregierung Prävention und der Aufbau von gesamt-staatlicher und gesellschaftlicher Resilienz. Nachrichten- und Medienkompetenz werden gezielt in allen Altersgruppen gefördert und ausgebaut.
Der Schutz der Europawahl hat auch auf der Ebene der EU hohe Priorität. Auch der Austausch mit den Online-Plattformen ist zentraler Bestandteil des Umgangs mit Desinformation.
Was können Sie tun?
Kritisch hinterfragen statt weiterleiten:
Falsche oder irreführende Nachrichten, Bilder oder Videos werden von Privatpersonen oft nicht böswillig verbreitet. Im Zweifel führen solche Meldungen aber dazu, dass Verunsicherung geschürt oder Panik verbreitet wird. Je emotionaler oder dramatischer eine Meldung ist, umso häufiger wird sie verbreitet. Deshalb ist es wichtig, sich nicht daran zu beteiligen und Ruhe zu bewahren. Leiten Sie Inhalte daher nicht ungeprüft weiter. Teilen Sie keine Inhalte, die Ihnen zweifelhaft erscheinen.
Quellen und Absender prüfen
Es hilft immer, fragliche Nachrichten mit mindestens zwei weiteren Quellen zu vergleichen. Die aktuelle Nachrichtenlage bilden die Medienangebote der Nachrichtensender und Tages- und Wochenzeitungen ab. Informieren Sie sich zudem auf den offiziellen Webseiten der Institutionen sowie in den Sozialen Medien auf den jeweiligen Kanälen der Institutionen.
www.bundesregierung.de | www.bmi.bund.de |
www.bundeswahlleiterin.de | www.bsi.bund.de
Faktenchecks nutzen
Zahlreiche Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und unabhängige Medien greifen kursierende Meldungen und Behauptungen auf und unterziehen sie einer Überprüfung, um über Falschinformationen aufzuklären und sie richtigzustellen.