Resolution der Gemeindevertretung der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf an den Hessischen Landtag zur umgehenden Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes
Die Gemeindevertretung der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf hat in einer außerordentlichen Sitzung am vergangenen Mittwoch einstimmig folgende Resolution verabschiedet:
Die Gemeindevertretung der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf fordert den Hessischen Landtag auf, umgehend das Hessische Ladenöffnungsgesetz dahingehend zu ändern, dass vollautomatisierte Verkaufsflächen, die an Sonn- und Feiertagen ohne Einsatz von Personal auskommen, auch an Sonn- und Feiertagen durchgehend geöffnet sein können. Bis zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes erhalten die Standortkommunen die Möglichkeit, Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen durch Ausnahmegenehmigung zu ermöglichen.
Anlass dieser Resolution war das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 3. Januar zum Öffnungsverbot für teo-Märkte an Sonn- und Feiertagen.
Gerade im ländlichen Raum, wo die Versorgung insbesondere mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs durch Rückzug oder Nichtansiedlung von Discountern und Supermarktketten wohnortnah nicht sichergestellt ist, sind innovative Lösungen notwendig. Hier hat in unserem Bereich die Firma tegut mit dem teo eine für alle Bürger ansprechende Lösung für kleine Orte gefunden, die ohne jegliche weitere Möglichkeiten sind, Waren des täglichen Bedarfs zu erlangen. Umso dankbarer waren wir im Jahr 2021, als es gelungen war, gleich zu Beginn einen teo-Markt im Hauptort der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf in Zusammenarbeit mit der Firma tegut errichten zu können. Selbstverständlich müssen auch solche Projekte wirtschaftlich tragfähig sein. Dazu gehört gerade auch der Umsatz an Sonn- und Feiertagen. Denn eine Unwirtschaftlichkeit stellt im Endeffekt den Markt auch an anderen Tagen in Frage. Dies betonte Hans-Jürgen Stark, Vorsitzender der CDU-Fraktion, dem sich der Sprecher der SPD-Fraktion Leonhard Reuter vollumfänglich anschloss.
Um der Resolution entsprechenden Nachdruck und Gewicht zu verleihen hat Bürgermeister Jürgen Hahn eine gemeinsame Resolution aller Städte und Gemeinden in Hessen mit einem teo-Markt angestoßen. Auch dieser Vorschlag wurde durch die Gemeindevertretung einstimmig angenommen.
Das Hessische Ladenöffnungsgesetz hinkt der heutigen Zeit hinterher. Die Innovation der Firma tegut mit den teo-Märkten wird durch strikte Anwendung des Gesetzes ausgebremst, insbesondere da kein Personal an Sonntagen/ Feiertagen gebunden wird. Dem Gedanken, dem ländlichen Raum einen besonderen Dienst zu erweisen, sollte nicht durch ein veraltetes Gesetz, welches nicht in die heutige Zeit passt, gekippt werden. Die Gestaltung der Sonntage/Feiertage, insbesondere der jungen Menschen hat sich stark verändert, da stellt sich die Frage, warum nicht in einem personallosen teo-Markt eingekauft werden kann. Mündige erwachsene Menschen sollten doch selbst entscheiden können, wie die Gestaltung von Sonntagen/Feiertagen durchgeführt wird.
Artikel 139 der Weimarer Verfassung kannte keine Verkaufsautomaten, sondern Verkaufspersonal. Die sonntägliche Arbeitsruhe dieses Berufszweiges sollte beibehalten werden und wird bei vollautomatisierten Verkaufsflächen auch nicht angerührt.
Da einer Gesetzesänderung durch beispielsweise sonn-oder feiertäglich beschäftigtes Personal nichts entgegensteht und diese gerade im Sinne der Landbevölkerung mehrheitlich Zuspruch erhalten würde, sind die bisherigen – eben anderen Voraussetzungen geschuldeten – Gesetze mittlerweile völlig überholt; und dies nicht nur durch geänderte Technik. Wird an der bisherigen Regelung festgehalten, sind solche Geschäftsmodelle wie z. B. autonome teos, insbesondere in ländlichen Gebieten Hessens, im Bestand gefährdet.
Nicht nur im Sinne der Stärkung des ländlichen Raumes, sondern in dessen Steigerung der Attraktivität und besonders auch für in ihrer Mobilität eingeschränkte Mitmenschen, sind Märkte, die keinerlei Personaleinsatz sonn- und feiertäglich in Anspruch nehmen, heute unverzichtbar.