Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 “Großentafter Straße / Selmbach”

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 (3) BauGB

Die Gemeindevertretung der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf hat in ihrer Sitzung am 24.11. 2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 “Großentafter Straße / Selmbach“ im Ortsteil Rasdorf als Satzung beschlossen.

Der betroffene Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 “Großentafter Straße / Selmbach“ umfasst das Flurstück 76/1, Flur 16, Gemarkung Rasdorf.

 

Abb.: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 “Großentafter Straße / Selmbach“ im Ortsteil Rasdorf

Mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 18 “Großentafter Straße / Selmbach“ im Ortsteil Rasdorf in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung  HIER  einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Wenn ein Internetzugang nicht vorhanden ist, können die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf, Am Anger 32, 36169 Rasdorf während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden

Montag             8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr,
Dienstag           8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr,
Donnerstag      8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr,
Freitag              8.00 – 12.00 Uhr

eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Eine vorherige Anmeldung unter Telefon 06651 / 9601-10 ist erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass Verletzungen der nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 (2) BauGB bezeichneten Vorschriften unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf geltend gemacht worden sind. Dies gilt auch für nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 (1) BauGB).

Rasdorf, 01.12.2023

Der Gemeindevorstand
der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf

gez. Jürgen Hahn
Bürgermeister

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