Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Aufstellungsbeschluss (§ 2 (1) BauGB)
Die Gemeindevertretung der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf hat in ihrer Sitzung am 22.04.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 18 “Großentafter Straße / Selmbach“ im Ortsteil Rasdorf gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 12 (1) BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB)
Nachdem ein Vorentwurf der o. a. Bauleitplanung erarbeitet wurde, ermöglicht die Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf ihren Bürgerinnen und Bürgern gem. § 3 (1) BauGB die Beteiligung an der Bauleitplanung. Es wird Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern und mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu erörtern.
Der betroffene Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 “Großentafter Straße / Selmbach“ umfasst das Flurstück 76/1, Flur 16, Gemarkung Rasdorf.
Abb.: Geplanter Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 “Großentafter Straße / Selmbach“ im Ortsteil Rasdorf
Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung vom 26.06.2023 bis 28.07.2023 einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Ebenso können die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf, Am Anger 32, 36169 Rasdorf vom 26.06.2023 bis 28.07.2023 während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden
Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr,
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr,
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr,
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Eine vorherige Anmeldung unter Telefon 06651 / 96010 ist erforderlich.
Etwaige Anregungen, Bedenken und Hinweise können während der Auslegungszeit beim Gemeindevorstand der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf vorgebracht werden. Anstelle von Niederschriften zum Bauleitplanverfahren besteht die Möglichkeit, per E-mail Hinweise, Anregungen und Bedenken vorzutragen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden aber hätten geltend gemacht werden können.
Planunterlagen Bebauungsplan:
B-Plan Nr. 18 Planzeichen und Festsetzungen
B-Plan Nr. 18 Anlage 7.1 Lageplan