Hessen-Darlehen für Privatleute und Mietwohnungsbau werden attraktiver

Deutliche Verbesserung in der Wohnungsbauförderung

Das Land Hessen verbessert in Folge der erheblich gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten die Förderbedingungen für die Wohnungsbauförderung. Die Darlehensbeträge für das Hessen-Darlehen, welches sich an Privatleute richtet, und den sozialen Mietwohnungsbau werden deutlich angehoben.

Hessen-Darlehen
Das Hessen-Darlehen dient der erstmaligen Wohneigentumsbildung, vorwiegend für Haushalte mit Kindern oder Haushalte, bei denen aufgrund einer Behinderung oder aus sonstigen Gründen ein besonderer Bedarf besteht. Nachdem im Jahr 2022 mehr als zwei Millionen Euro Hessen-Darlehen im Landkreis Fulda bewilligt wurden, werden die maximalen Darlehensbeträge durch die Landesregierung nun deutlich angehoben. Die maximalen Darlehensbeträge steigen im Neubaubereich im Schnitt um 70 %. So sind statt bisher 90.000 bis 125.000 Euro nun 160.000 bis 200.000 Euro je nach Grundstückswert möglich. Wird der Neubau nach dem Effizienzhausstandard 40 durchgeführt, sind nochmals 20.000 Euro Darlehen möglich. Für Bestandserwerbsdarlehen steigt der maximale Darlehensbetrag ebenso von 125.000 auf 200.000 Euro. Der Förderzins von 0,6 % mit einer Bindung von 20 Jahren bleibt weiterhin erhalten. Statt der bisher geforderten 15 % Eigenleistung sind zukünftig jedoch nur noch 10 % Eigenkapital gefordert. Um den steigenden Lebenshaltungskosten gerecht zu werden, wurden die Einkommensgrenzen bereits zum Jahreswechsel deutlich angepasst und liegen für eine Vierköpfige Familie mit zwei Kindern bei ca. 100.000 Euro brutto jährlich. Zulässig ist die gleichzeitige Inanspruchnahme von Mitteln der KfW.

Sozialer Mietwohnungsbau
Neben der Eigentumsförderung wurden auch die Richtlinien für den sozialen Mietwohnungsbau angepasst. So ist auch im Jahr 2023 wieder das Programm für Haushalte mit geringem Einkommen verfügbar. Die Darlehensbeträge und Finanzierungszuschüsse für den Neubau von Sozialwohnungen wurden um durchschnittlich 30 % angehoben. Das Darlehen beträgt je nach Grundstückswert bis zu 2.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Zuschläge gibt es weiterhin für rollstuhlgerechte Wohnungen und Aufzüge. Der bislang als Darlehen gewährte Passivhauszuschlag wird ab sofort als Effizienzhaus-40-Zuschlag in einen reinen Zuschuss umgewandelt und dadurch aufgewertet. Die Zinsfreiheit des Darlehens bleibt weiterhin bestehen. Ergänzt wird das Darlehen durch einen Finanzierungszuschuss von bis zu 40 % der Darlehenssumme bei einer 25-jährigen Bindungsdauer. Zulässig ist auch hier die gleichzeitige Inanspruchnahme von Mitteln der KfW.

Anmeldungen zum Förderprogramm Mietwohnungsbau können ab sofort erfolgen und bis zum 15. September 2023 bei der Wohnungsbauförderstelle vorgelegt werden.

Weitere Informationen und Beratung zu den Förderprogrammen online unter https://www.landkreis-fulda.de/buergerservice/bauen-und-wohnen/wohnungsbaufoerderung sowie bei der Wohnungsbauförderstelle des Landkreises Fulda unter der Telefonnummer 0661 6006-7078 oder per E-Mail an bauaufsicht@landkreis-fulda.de.

Deutliche Verbesserung in der Wohnungsbauförderung

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