Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemarkung Grüsselbach, Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf

Aufstellungsbeschluss (§ 2 (1) BauGB)
Gemäß § 2 (1) BauGB hat die Gemeindevertretung der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf in ihrer Sitzung am 02.04.2025 die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Grüsselbach, Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf beschlossen.


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB)
Nachdem ein Vorentwurf der o. a. Bauleitplanung erarbeitet wurde, ermöglicht die Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf ihren Bürgern gem. § 3 (1) BauGB die Beteiligung an der Bauleitplanung. Es wird Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern und mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu erörtern.

Der betroffene Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Grüsselbach umfasst die Flurstücke 27/7 (bisher 27/5), 40/3, 60 und 61/6 der Flur 2, Gemarkung Grüsselbach.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die o.a. Bauleitplanung mit Begründung kann auf der Homepage der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf unter www.rasdorf.de in der Rubrik “Amtliche Bekanntmachungen“ vom 05.07.2025 bis 08.08.2025 eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden.

Wenn ein Internetzugang nicht vorhanden ist, können die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf, Am Anger 32, 36169 Rasdorf vom 05.07.2025 bis 08.08.2025 während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden

Montag           8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

Dienstag         8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

Donnerstag     8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Freitag            8.00 – 12.00 Uhr

eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Eine vorherige Anmeldung unter Telefon 06651 – 96010 ist erforderlich.

Etwaige Anregungen, Bedenken und Hinweise können während der Auslegungszeit beim Gemeindevorstand der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf vorgebracht werden. Anstelle von Niederschriften zum Bauleitplanverfahren wird die Möglichkeit eröffnet, per e – mail Hinweise, Anregungen und Bedenken vorzutragen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Rasdorf, den 27.06.2025

Der Gemeindevorstand
der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf

gez. Jürgen Hahn
Bürgermeister

 

Unter folgendem Link können Sie die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemarkung Grüsselbach einsehen:

7. Änderung Flächennutzungsplan Rasdorf-Grüsselbach

Unter folgendem Link können Sie die Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemarkung Grüsselbach einsehen:

7. Änderung Flächennutzungsplan Begründung

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