Die Gemeindeverwaltung fordert alle Grundstückseigentümer auf, die Straßen und Gehwege vor ihren Grundstücken gemäß der Straßenreinigungssatzung der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf regelmäßig zu reinigen. Insbesondere sind Äste von Bäumen und Hecken, die in die Fahrbahn bzw. auf den Gehweg ragen oder Verkehrszeichen und Straßenlampen verdecken, regelmäßig zu schneiden!
Vor allem vor unbebauten oder unbewohnten Grundstücken wurde in der Vergangenheit, aber auch aktuell vermehrt eine Vernachlässigung der Straßenreinigung festgestellt. Dies führt zu Unkrautbewuchs auf den Gehwegen und in der Straßenrinne, der die Teerdecke bzw. Pflasterung beschädigt und zu unnötigen Kosten zur Wiederherstellung führt. Außerdem trägt es nicht zur Verschönerung des Ortsbildes bei.
Äste von Bäumen und Hecken, die in die Fahrbahn bzw. auf den Gehweg ragen oder Verkehrszeichen und Straßenlampen verdecken, sind umgehend zurückzuschneiden. Hierbei ist zu beachten, dass bei Gehwegen ein sogenanntes Lichtraumprofil von 2.50 Meter Höhe und bei Straßen von 4,00 Meter Höhe senkrecht von der Grundstücksgrenze freigehalten werden muss.
Sollte die Straßenreinigung oder vor den betreffenden Grundstücken nicht kurzfristig ordnungsgemäß durchgeführt werden, wird der gemeindliche Bauhof (nach vorheriger schriftlicher Ankündigung durch die Gemeindeverwaltung) die Reinigung oder den Rückschnitt auf Kosten der Grundstückseigentümer durchführen.