Hinweis zu Zahlungsverpflichtungen 2022

Festsetzungen/Zahlungsverpflichtungen 2022 betreffend Müllgebühren

Die Müllgebühren für das Kalenderjahr 2022 werden hiermit im Auftrag des Zweckverbandes Abfallsammlung für den Landkreis Fulda, auf der Grundlage der aktuell gültigen Abfallsatzung in der Fassung vom 30.06.1998, einschließlich des 7. Nachtrages vom 11.12.2014 erhoben. Die festgesetzten Beträge des Vorjahres gelten unverändert weiter.

Die Müllgebühren für das Kalenderjahr 2022 werden mit den in dem zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzten Vierteljahresbeiträgen jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2022 fällig. Für Steuerschuldner, die von der Möglichkeit der Einmalzahlung (§ 28 Grundsteuergesetz) Gebrauch gemacht haben, werden diese Abgaben in einem Betrag am 01.07.2022 fällig.

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Festsetzung hat für die Steuerschuldner die gleiche Rechtswirkung, wie ein am Tag der Veröffentlichung bekanntgegebener, schriftlicher Bescheid.

Bei geänderten Müllgebühren erhalten die betreffenden Zahlungspflichtigen einen Bescheid, aus dem sich die Höhe und Fälligkeiten der neuen Zahlungsverpflichtungen ergeben.

Soweit vor dieser Bekanntmachung bereits Bescheide für das Kalenderjahr 2022 erteilt wurden, sind die in diesen Bescheiden festgesetzten Beträge zu entrichten.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäß § 6a Hessisches Kommunalabgabengesetz (KAG).

Informationen zur Grundsteuerreform:
Die Hessische Steuerverwaltung hat uns gebeten, allen Grundstückseigentümern ein Informationsschreiben zur anstehenden Grundsteuerreform zu übersenden. Sie erhalten daher für Jahr 2022 ausnahmsweise einen Grundsteuerbescheid mit entsprechender Anlage, der so lange gültig bleibt, bis sich Änderungen der Berechnungsgrundlagen ergeben.
Die Abgabe der Steuererklärung zur Grundsteuerreform hat im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 zu erfolgen. Fragen hierzu sind ausschließlich an das Finanzamt Fulda zu richten.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Abfallgebühren werden im Auftrag des Zweckverbandes Abfallsammlung für den Landkreis Fulda erhoben. Widersprüche sind deshalb innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, schriftlich oder zur Niederschrift, über den Gemeindevorstand der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf, Am Anger 32, 36169 Rasdorf, an den Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda, Landratsamt, Wörthstraße 15, 36037 Fulda, zu richten.

Rasdorf, 04.01.2022

Der Gemeindevorstand der
Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf

gez. Hahn
Bürgermeister

Nach oben scrollen