Alle Grundstückseigentümer/innen, die bisher den Hinweisen zur Durchführung der Straßenreinigung nicht nachgekommen sind, werden hiermit nochmals dringend aufgefordert,
die Straßen und Gehwege vor ihren Grundstücken gemäß der Straßenreinigungssatzung der Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf regelmäßig zu kehren.
Auch Äste von Bäumen und Hecken, die in die Fahrbahn, auf den Gehweg oder auf Fußwege zwischen Grundstücken ragen oder Verkehrszeichen und Straßenlampen verdecken, umgehend zurückzuschneiden! Hierbei ist zu beachten, dass bei Geh- und Fußwegen ein sogenanntes Lichtraumprofil von 2.50 Meter Höhe und bei Straßen von 4,00 Meter Höhe senkrecht von der Grundstücksgrenze freigehalten werden muss.
Vor allem vor unbebauten oder unbewohnten Grundstücken wird vermehrt eine Vernachlässigung der Straßenreinigung festgestellt. Dies führt zu Unkrautbewuchs auf den Gehwegen und in der Straßenrinne, der die Asphaltdecke bzw. Pflasterung beschädigt und zu unnötigen Kosten zur Wiederherstellung führt. Außerdem trägt es auch nicht zur Verschönerung des Ortsbildes bei.
Sollte die Straßenreinigung oder der Rückschnitt überhängender Äste vor den betreffenden Grundstücken nicht kurzfristig ordnungsgemäß durchgeführt werden, wird der gemeindliche Bauhof (nach vorheriger schriftlicher Ankündigung durch die Gemeindeverwaltung) die Reinigung oder den Rückschnitt auf Kosten der Grundstückseigentümer durchführen.