Energieerzeugungsanlagen – Fristablauf für die Registrierung im Marktstammdatenregister
Als moderne und energiebewusste Kommune rangiert die Point-Alpha-Gemeinde weit vorn in Sachen Klimaneutralität, wie zum Beispiel bei der Erzeugung von umweltfreundlichem Strom.
Die Anlagen dazu werden vom Staat massiv gefördert, was jedoch mit einigen Pflichten für die Anlagenbetreiber einhergeht. Deshalb bitten wir dringend um Beachtung und Prüfung der nachfolgenden Hinweise:
Am 31. Januar 2021 endet die Frist zur Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR). Alle bestehenden Erzeugungsanlagen (z.B. PV-Anlagen) mit Inbetriebnahme vor dem 1. Juli 2017 müssen bis zum 31. Januar 2021 erfasst sein. Für registrierte Anlagen zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 31. Januar 2019 müssen die fehlenden Daten bis zum 31. Januar 2021 nachgetragen werden. Für Neuanlagen gilt eine Frist von 1 Monat nach Inbetriebnahme der Anlage.
Folgen versäumter Registrierungen
Bei der Registrierung und Pflege der Daten handelt es sich um eine Meldepflicht. Wer ihr nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Versäumen Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen die Registrierung, können außerdem Einspeisevergütungen und Marktprämien zurückgehalten werden oder die Förderung ganz entfallen.
Deshalb: Prüfen Sie, ob Ihre Daten im Markstammdatenregister registriert sind.