Hinweis zur Entsorgung Weihnachtsbäume

Bedingt durch die Corona-Pandemie werden in Rasdorf, Grüsselbach und Setzelbach die traditionellen Hutzelfeuer abgesagt.

Damit finden auch die gewohnten Sammlungen durch die Jugendfeuerwehren für Weihnachtsbäume nicht statt.

In Rasdorf können die Bäume zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes samstags von 9.30 – 11.30 Uhr am Hutzelfeuerplatz auf der Erddeponie abgegeben werden.

In Grüsselbach und Setzelbach können die Bäume zu den bekannten Hutzelfeuerplätzen gebracht werden.

Entsorgen der Weihnachtsbäume über die Bio-Tonne

Am besten zerkleinern Sie die Weihnachtsbäume (Dekoration und Schmuck muss zuvor vollständig entfernt werden) und entsorgen diese nach und nach über die Bio-Tonne, die in den Wintermonaten meist nicht ausgelastet ist. Gerade in dieser Zeit können diese Grünabfälle Probleme mit den meist nassen und matschigen Küchenabfällen in der Bio-Tonne (wie z.B. Festfrieren an der Gefäßwand usw.) verhindern. Stecken Sie bitte keine Weihnachtsbäume als Ganzes in die Bio-Tonne oder verdichten Sie sie in der Tonne, sondern schneiden Sie die einzelnen Äste ab und zerkleinern diese so, dass Sie problemlos in die Tonne gelegt werden können. Die Bio-Tonne kann sonst nicht geleert werden. Achten Sie bitte darauf, dass sich der Deckel der Tonne noch gut schließen lässt.

Legen Sie bitte in keinem Fall die Weihnachtsbäume einfach am Straßenrand ab. Die Bäume werden dort nicht abgeholt!

 

Bitte beachten – Hutzelfeuerplatz

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass auf die Holz-Sammelstelle (Hutzelhaufen) auf der Erddeponie Rasdorf nur Holzabfälle aus dem Garten (Reisig, Baum- und Strauchschnitt) angeliefert werden darf.

Althölzer von Bauabfällen, die in der Regel mit Schadstoffen belastet sind, dürfen auf keinen Fall dort entsorgt werden, weil beim Verbrennen giftige Stoffe freigesetzt werden. Diese Abfälle gehören in den Altholzcontainer auf dem Wertstoffhof.

Die Gemeindeverwaltung appelliert an die Bevölkerung, dieses zu beachten, widerrechtliche Ablagerungen am Hutzelfeuerplatz bei der Gemeindeverwaltung zu melden und möglichst die „Übeltäter“ auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu 50.000 € geahndet werden.

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